1.2 C.________ der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 17. Januar 2020 bis 22. September 2020 in G.________(Ort) und Bern durch Erlangen von 20g Kokaingemisch und Erlangen, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Kokain, Heroin und Marihuana, schuldig erklärt und sie zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 verurteilt wurde, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage festgesetzt wurde;