2. Die Ziffer II.2 des Urteils vom 14. September 2022 des Regionalgerichts Bern-Mittelland bezüglich der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 sei aufzuheben und von einer Bestrafung des Beschuldigten 1 sei abzusehen. 6 1. Die Ziffer II.4 des Urteils vom 14. September 2022 des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Verfahrenskosten) sei aufzuheben und die Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens dem Kanton Bern aufzuerlegen, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (vgl. Ziff. 2 hiervor).