5 entsprechender Straf- und Kostenfolgen (pag. 668 f). Der Beschuldigte 1 beschränkte seine Berufung mit frist- und formgerechter Berufungserklärung vom 20. Dezember 2023 seinerseits auf den Schuldspruch wegen Gehilfenschaft zu mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz inkl. Strafpunkt, auf den Strafpunkt betreffend die (einfachen) Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie auf den Widerruf, jeweils inkl. entsprechender Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 671 ff.).