2. Berufung Gegen dieses Urteil vom 14. September 2022 meldeten sowohl die zuständige Staatsanwältin der Region Bern-Mittelland als auch die beiden Beschuldigten mit Eingaben vom 22. bzw. 26. September 2022 fristgerecht Berufung an (pag. 565, 567 und 569). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 28. November 2023 und wurde den Parteien mit Verfügung vom selben Tag zugestellt (pag. 584 ff. und 656 f.).