Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet. 4. Zu den halben Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'150.00. Die vollen Gebühren setzen sich zusammen aus: