1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Fürsprecherin B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung für das erstinstanzliche Verfahren von CHF 16'357.15 (vgl. Ziff. I.1 hiervor) zurückzuzahlen und Fürsprecherin B.________ die Differenz von CHF 3'910.05 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO).