verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 11 Monaten. Die Untersuchungshaft von 39 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 900.00. 3. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 15'690.70. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00. V. Im Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41, 47 und 49 OR sowie Art. 126 StPO erkannt: