2. der Anstiftung zu versuchter schwerer Körperverletzung, begangen in der Zeit zwischen dem 13. Mai 2021 und dem 16. Juli 2021, vermutungsweise in G.________ (Ortschaft), zum Nachteil von C.________; 3. der Gewaltdarstellungen, begangen in der Zeit zwischen 5. Februar 2014 bis 22. Juli 2021 an einem unbekannten Ort. III. 1. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 7. Mai 2019 für einen Strafteil von 18 Monaten Freiheitsstrafe gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen.