Die blosse Weiterleitung von Unterlagen gilt als administrative Arbeit, welche bereits im Stundenansatz der amtlichen Entschädigung enthalten und daher nicht separat zu vergüten ist. - Die geltend gemachte Position «Berufungserklärung an Obergericht» vom 13. Dezember 2023 ist in Anbetracht, dass die im Rahmen der Berufungserklärung eingereichte und unzulässige schriftliche Begründung aus den Akten gewiesen wurde (pag. 1087), um die Hälfte der veranschlagten Zeit von insgesamt 1.5 Stunden auf 0.75 Stunden bzw. 45 min zu kürzen. - Der von Fürsprecherin B._____