Kosten amtliche Verteidigung]). Sie verteilte die Verfahrenskosten, mit Ausnahme der persönlichen Gebühren des Beschuldigten und der vormals Beschuldigten E.________ für das jeweilige Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht (Beschuldigter: CHF 1'400.00; E.________: CHF 400.00), je hälftig auf den Beschuldigten und E.________. Sie auferlegte dem Beschuldigten infolge der Schuldsprüche somit Verfahrenskosten von insgesamt CHF 15'690.00. Den auf E.________ entfallenden Anteil setzte sie auf CHF 14'690.70 fest und auferlegte ihn infolge des ergangenen Freispruchs dem Kanton Bern.