IV-Abklärung stehen würde. Sie sei zwar in der Lage das Kindeswohl zu gewährleisten, aber beruflich sei es ihr nicht möglich, jeden Tag zur Arbeit zu gehen oder ein normales Leben zu führen. Sie habe eine schwere posttraumatische Belastungsstörung, die sie im Leben sehr einschneide. Aufgrund ihrer psychischen Verfassung sei die berufliche Integration derzeit abgelehnt worden. Die Rentenabklärung bei der IV sei im Gange (pag. 1203 Z. 15 ff. und 38 ff.).