Eine regelmässige Weiterführung der Psychotherapie sei derzeit notwendig zur psychischen Stabilisierung der Privatklägerin und zum Entgegenwirken einer möglichen Chronifizierung sowie Verschlechterung der Traumasymptomatik. In einer nächsten Therapiephase – jedoch erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens – sei die Aufarbeitung der traumatischen Erfahrungen mit Hilfe einer Traumaexposition vorgesehen (pag. 1227 ff.). Im Weiteren zeugen auch die Aussagen der Privatklägerin anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung von den noch immer andauernden psychischen Folgen der Tat. So führte sie aus, sie sei derzeit 100 % arbeitsunfähig. Sie hätte nie gedacht, dass sie mal vor einer