778 ff.) sei eine Zunahme der Traumasymptome (mehr Flashbacks, ausgeprägtere Wachsamkeit und vermehrtes Vermeidungsverhalten) erkennbar. Die Privatklägerin könne aufgrund ihrer psychischen Verfassung aktuell keiner regelmässigen Arbeit nachgehen, weshalb eine IV-Anmeldung erfolgt sei und eine Rente geprüft werde. Eine regelmässige Weiterführung der Psychotherapie sei derzeit notwendig zur psychischen Stabilisierung der Privatklägerin und zum Entgegenwirken einer möglichen Chronifizierung sowie Verschlechterung der Traumasymptomatik.