insbesondere meide sie die Umgebung, in der der Kindsvater und dessen Freunde in der Vergangenheit verkehrt hätten. Dem Therapiebericht ist weiter zu entnehmen, dass die Gerichtsverhandlungen die Privatklägerin psychisch stark destabilisiert, ihre Symptome der posttraumatischen Belastungsstörung erneut verstärkt und sie in ihrem Verarbeitungsprozess zurückgeworfen hätten. Seit der letzten Berichterstattung (Bericht vom 23. Februar 2023, vgl. pag. 778 ff.) sei eine Zunahme der Traumasymptome (mehr Flashbacks, ausgeprägtere Wachsamkeit und vermehrtes Vermeidungsverhalten) erkennbar.