Die Privatklägerin entwickelte eine posttraumatische Belastungsstörung. Diese manifestiert sich gemäss aktuellem Therapiebericht vom 25. Oktober 2024 dahingehend, dass die Privatklägerin u.a. an Schlafstörungen, Albträumen, Angst vor nicht überschaubaren Menschenansammlungen und Panikattacken leide. Sie vermeide Situationen, bei welchen sie einen erneuten Angriff befürchte oder an das Erlebte erinnert werden könnte; insbesondere meide sie die Umgebung, in der der Kindsvater und dessen Freunde in der Vergangenheit verkehrt hätten.