Sie leide zudem an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung und sei anfänglich wöchentlich zur Therapie gegangen. Sie leide an Schlafstörungen, Albträumen, Panikattacken, Bedrohungsgefühlen, depressiven Symptomen und Erschöpfungszuständen. Ob sie jemals beschwerdefrei werde, sei nicht sicher. Mit Blick auf andere Fälle sei eine Genugtuung von CHF 15'000.00 gerechtfertigt. Im Übrigen verwies sie auf die Ausführungen vor erster Instanz (pag. 1224) Die Verteidigung beantragte die Abweisung der Genugtuungsklage (pag. 1219). 26.4 Würdigung der Kammer