Die Weiterführung der Psychotherapie sei notwendig zur psychischen Stabilisierung der Straf- und Zivilklägerin sowie zur Unterstützung bei der Verarbeitung der erlebten traumatischen Erfahrungen. Hierbei werde von einem längerfristigen Verlauf ausgegangen (p. 781). Die Straf- und Zivilklägerin schilderte anlässlich der Hauptverhandlung eindrücklich, wie sie zeitweise unter starken Panikattacken und Albträumen leide (p. 901 Z. 31 ff.). In den schlimmsten Zeiten habe sie täglich bis zu zehn Panikattacken, in den besten Tagen seien es zwei bis drei pro Woche (p. 902 Z. 8 ff.).