, mehrere ärztliche Berichte (p. 799 f.; p. 797 f.) sowie in Form der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin zweifelsohne belegt. Weiter belegt und dokumentiert sind auch die psychischen Folgen des Überfalls vom 16.07.2021. So geht aus dem Therapiebericht vom 27.02.2023 hervor, dass die Straf- und Zivilklägerin insgesamt 19 Einzeltherapiegespräche wahrgenommen habe; sie leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung (ICD-10 F43.1; p. 778 f.). Die Weiterführung der Psychotherapie sei notwendig zur psychischen Stabilisierung der Straf- und Zivilklägerin sowie zur Unterstützung bei der Verarbeitung der erlebten traumatischen Erfahrungen.