Damit resultiert im Ergebnis eine zu vollziehende Gesamtfreiheitsstrafe von 71 Monaten resp. 5 Jahre und 11 Monate. Die erstinstanzlichen Kosten für das Widerrufsverfahren, bestimmt auf CHF 300.00, werden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. Für die Beurteilung des Widerrufs im oberinstanzlichen Verfahren werden die Kosten ebenfalls auf CHF 300.00 bestimmt; diese sind ausgangsgemäss ebenfalls vom Beschuldigten zu tragen. 23. Gesamtfazit