der teilbedingte Vollzug wurde vom damaligen Staatsanwalt im Übrigen als letzte Chance bezeichnet, welche der Beschuldigte angesichts des vorliegenden Strafverfahrens nicht genutzt hat (vgl. Protokoll Hauptverhandlung vom 7. Mai 2019, amtliche Akten PEN 19 62). Demgegenüber ist einzuräumen, dass das Leben des Beschuldigten im jetzigen Zeitpunkt von mehr Stabilität (drei Kinder, verheiratet und berufliche Perspektiven) zeugt als im Zeitpunkt der begangenen Delikte. Die Zeitspanne des Wohlverhaltens ist nach Ansicht der Kammer jedoch zu kurz, um die Annahme einer Schlechtprognose umzustossen.