Weiter gab auch L.________ im Rahmen ihrer polizeilichen Einvernahme zu Protokoll, der Beschuldigte sei ihr gegenüber handgreiflich geworden (pag. 481 Z. 240 ff.; 482 Z. 1 ff.). Dem Leumundsbericht vom 14. Oktober 2024 ist sodann zu entnehmen, dass der Beschuldigte der lokalen Polizei sehr gut bekannt ist. Es wird festgehalten, der Beschuldigte habe in der Vergangenheit diverse Polizeieinsätze verursacht, in welchen er als aggressiv und gewalttätig aufgefallen sei. In den letzten zwei bis drei Jahren habe sich die Situation aber aus Sicht der Polizei verbes-