die Anstiftungen zu versuchtem strafbarem Schwangerschaftsabbruch und zu versuchter schwerer Körperverletzung zwischen dem 13. Mai 2021 und dem 16. Juli 2021 und die Gewaltdarstellungen in der Zeit zwischen dem 5. Februar 2014 bis 22. Juli 2021, wobei bei letzterem auf das Enddatum abzustellen ist. Bei den beiden Anstiftungsdelikten handelt es sich um Verbrechen und bei den Gewaltdarstellungen um ein Vergehen (vgl. Art. 10 StGB). Seit dem Ablauf der Probe-