Wie bereits erwähnt, verurteilte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau den Beschuldigten mit Urteil vom 7. Mai 2019 wegen banden- und gewerbsmässig sowie teilweise mengenmässig qualifiziert begangener Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten, davon 18 Monate bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von vier Jahren (Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 7. Mai 2019, amtliche Akten PEN 19 62). Der Beschuldigte hat die vorliegend zu beurteilenden Straftaten innerhalb der Probezeit des oberwähnten Urteils begangen (Ende der Probezeit am 7. Mai 2023);