61 trag für die drei gemeinsamen Kinder (15 % für das erste Kind, 12.5 % für das zweite Kind und 10 % für das dritte Kind) abgezogen. Dies ergibt eine Tagessatzhöhe von CHF 90.00. 19.5 Vollzugsform Nach Art. 42 Abs. 1 StGB schiebt das Gericht den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten.