Gemäss dem Erhebungsformular «Wirtschaftliche Verhältnisse» vom 8. Oktober 2024 generierte er im Urteilszeitpunkt ein Nettoeinkommen von CHF 6’120.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn). Seine Ehefrau ist ebenfalls arbeitstätig und erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 2'500.00, welches bei der Tagessatzberechnung zu berücksichtigen ist (pag. 1169 f.). Auslagenseitig werden nebst der Pauschale von 20 % für Steuern und Krankenkasse, ein Unterstützungsbeitrag des Beschuldigten von 15 % für die Ehefrau sowie je ein Unterstützungsbei-