Er weist zudem laut eigener Angabe Schulden in der Höhe von CHF 26'190.00 auf (pag. 1170). An der vorinstanzlichen Einschätzung betreffend die straferhöhende Berücksichtigung der Vorstrafen und der Probezeitdelinquenz sowie der neutralen Bewertung des übrigen Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse vermögen diese Entwicklungen jedoch nichts zu ändern, diese haben entsprechend weiterhin Gültigkeit. 18.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat sich während des Strafverfahrens gegenüber den Strafbehörden korrekt und anständig verhalten, was aber von ihm erwartet werden darf (vgl. dazu