59 Beschuldigten mit E.________ am 10. August 2024 zu erwähnen (pag. 1185). Der Beschuldigte arbeitet seit dem 1. September 2023 zudem nicht mehr bei der Firma X.________ AG, sondern bei der Y.________ AG in G.________ als Z.________; von der neuen Anstellung zeugt der oberinstanzlich eingereichte Arbeitsvertrag vom 14. August 2023 (pag. 1183 f.). Er weist zudem laut eigener Angabe Schulden in der Höhe von CHF 26'190.00 auf (pag.