Mit Urteil vom 18.05.2015 des Amtsgerichts Bucheggberg-Wasseramt wurde der Beschuldigte wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln i.S. des Strassenverkehrsgesetzes zu 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Weiter wurde der Beschuldigte mit Urteil vom 07.05.2019 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln i.S. des Strassenverkehrsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten, davon 10 Monate unbedingt vollziehbar und 18 Monate bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 4 Jahren, sowie zu einer Busse von CHF