923 Z. 30 ff.). Dem Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister kann entnommen werden, dass der Beschuldigte mehrfach vorbestraft ist. Mit Urteil vom 18.05.2015 des Amtsgerichts Bucheggberg-Wasseramt wurde der Beschuldigte wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln i.S. des Strassenverkehrsgesetzes zu 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.