Weiter verschaffte er sich für die Tatzeit ein Alibi, indem er während dieser Zeit nachweislich mit seiner heutigen Ehefrau und dem gemeinsamen Sohn Ferien in der Türkei verbrachte. Nach der Anheuerung der unbekannten Täterschaft blieb der Beschuldigte soweit bekannt – wie es bei Anstifter üblich ist – im Hintergrund und überliess die eigentliche Tatausführung der unbekannten Täterschaft. Das Gesagte spricht für ein erhebliches Mass an krimineller Energie.