2019, Vor Art. 118 N 5). Mit Blick darauf ist davon auszugehen, dass der verfassungsmässig zu gewährende Schutz der Grundrechte Menschenwürde und Leben mit dem werdenden Menschen wächst (vgl. DONATSCH, Strafrecht III, Delikte gegen den Einzelnen, 11. Aufl. 2018, S. 37). Ob sich daraus ableiten lässt, die objektive Tatschwere sei mit Blick auf das Schutzobjekt des ungeborenen Lebens vom Entwicklungsprozess abhängig, ist fraglich, kann aber hier unbeantwortet bleiben.