197 Abs. 5 StGB ist folglich nicht (mehr) möglich, womit das neue Recht das mildere ist. Die Anklageschrift vom 29. Dezember 2022 lässt vorliegend jedoch Raum, um auch die Videos der Kategorie der sexuellen Gewalt bei entsprechender Erfüllung des objektiven und subjektiven Tatbestandes unter den Tatbestand der Gewaltdarstellungen zu subsumieren, was im Nachfolgenden zu prüfen sein wird. Ein Schuldspruch wegen Gewaltdarstellungen verstösst vorliegend nicht gegen den Anklagegrundsatz.