12. Pornografie und Gewaltdarstellungen 12.1 Anwendbares Recht Die zur Diskussion stehenden Tatvorwürfe des Besitzes von harter Pornografie und Gewaltdarstellungen fanden in der Zeit zwischen dem 5. Februar 2014 (Beginn der Erstellungsperiode) bis 22. Juli 2021 (Datum Hausdurchsuchung) statt. Per 1. Juli 2024 wurde das Sexualstrafrecht, mithin auch die für den Vorwurf der Pornografie massgebliche Strafnorm Art. 197 Abs. 5 StGB, revidiert. Es stellt sich daher die Frage des anwendbaren Rechts. Im Zuge der Revision des Sexualstrafrechts hat Art.