Gemäss dem rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen Untersuchung des IRM vom 20.07.2021 (p. 273 ff.) kann es durch Gewalteinwirkungen gegen den Bauch einer schwangeren Frau zu gravierenden Folgen für die bestehende Schwangerschaft respektive den Fötus, wie beispielsweise Ablösung des Mutterkuchens, Blutungen, Blasensprung bis hin zum Fruchttod, kommen (vgl. p. 278). In einem anderen Fall hielt das Bundesgericht mit Verweis fest, dass ein heftiger Schlag in den Unterleib einer schwangeren Frau einen Riss in der Gebärmutterwand verursachen könne und dass bei einer solchen Verletzung die Gefahr einer tödlichen inneren Blutung bestehe, weshalb dies