11.3.3 Anstiftung Für die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zur Anstiftung kann auf E. 10.2.3 hiervor verwiesen werden. 11.4 Subsumtion in Bezug auf die Haupttat Gemäss Beweisergebnis hat der unbekannte Täter mehrfach mit seinen Füssen auf den Bauch der im siebten Monat schwangeren Straf- und Zivilklägerin eingetreten. Infolge der Abwehrversuche der Straf- und Zivilklägerin traf er sie dabei auch im Bereich der Brust, des Rückens, der Flanke sowie im Gesicht im Mundbereich. Zudem schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht.