Rechtsprechung erfüllt ein Schlag in den Unterleib einer Schwangeren den Tatbestand der vollendeten versuchten schweren Körperverletzung, wenn der Täter im Wissen der Schwangerschaft zuschlägt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6P.2/2004 vom 27.04.2004 E. 5.2; BSK StGB-ROTH/BERKEMEIER, 4. Aufl. 2019, Art. 122 N 41).