Das Beweisverfahren hat gezeigt, dass der Beschuldigte die zwei unbekannten Männer angeheuert hat, die im siebten Monat schwangere Straf- und Zivilklägerin derart zusammenzuschlagen, dass diese ihr ungeborenes Kind verliert. Dadurch, dass der Beschuldigte die beiden unbekannten Männer beauftragt hat, bei der Straf- und Zivilklägerin einen Abbruch der Schwangerschaft zu veranlassen,