10. Anstiftung zum versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruch 10.1 Vorbemerkung Für die theoretischen Grundlagen sowie die konkrete Anwendung der vorliegend einschlägigen Gesetzesbestimmungen – der Anstiftung zum versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruch gemäss Art. 118 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB