378; 554). Der Beschuldigte gab anlässlich der Einvernahme vom 25. August 2021 zu Protokoll, er kenne das ihm vorgehaltene Gewaltvideo. Er habe dies einmal zugeschickt bekommen oder habe es im Internet gesehen. Auf Frage, weshalb das Video noch auf seinem Mobiltelefon gespeichert sei, antwortete er, weil er es noch nicht gelöscht habe. Es habe ihm dieses Video einfach nach Erhalt abgespeichert (pag. 369 Z. 795 ff. und 801 ff.). In der Einvernahme vom 1. Juli 2022 bestätigte der Beschuldigte, das Video mit dem Messer gekannt zu haben. Die anderen beiden Videos hingegen nicht.