548] im Zeitraum vom 5. Februar 2014 bis 5. September 2020 sieben Videos (inkl. vier Duplikate) der Kategorie sexuelle Gewalt und vier Videos (inkl. ein Duplikat) der Kategorie mutmasslich verbotene Gewalt abgespeichert wurden und sich am Tag der Hausdurchsuchung allesamt noch im Besitz des Beschuldigten befanden (pag. 547 ff.). Zusätzlich wurde eines der in der Anklageschrift aufgeführten Videos der Kategorie verbotene Gewalt auf dem iPhone 11 Pro Max des Beschuldigten festgestellt (pag. 369 Z. 795 ff.). Der Besitz der Videos ist vom Beschuldigten unbestritten und kann als erstellt angesehen werden.