Der beigelegten und sich in den Akten befindlichen DVD (p. 554) lässt sich sodann entnehmen, dass die vorgenannten Videos jene Darstellungen zeigen, die stichwortartig in Ziff. I.A.2. der Anklageschrift umschrieben sind. Angesichts der auch in der Anklageschrift aufgeführten Speicherorte der fraglichen Erzeugnisse (Dateipfade; es handelt sich um Ordner auf dem Desktop mit Unterordnern, welche «iphone 5s\bilder», «huawei p 30\WhatsApp Video» und «musik alle\iphone x\» lauten) erscheinen die Aussagen des Beschuldigten, wonach er (wiederholt) und in globo Dateien von seinen Mobiltelefonen auf den Laptop gesichert habe, glaubhaft.