Aus dem Bericht FDF der Kriminalabteilung vom 15.03.2022 (p. 547 ff.) geht hervor, dass auf dem Computer ‘ASUS A53S, Verz.Nr. 101’ [mit Festplatte TOSHIBA 750 GB, vgl. p. 548] im Zeitraum vom 05.02.2014 bis 05.09.2020 sieben Videos (inkl. vier Duplikate) der Kategorie sexuelle Gewalt und vier Videos (inkl. ein Duplikat) der Kategorie mutmasslich verbotene Gewalt abgespeichert worden seien und sich am Tag der Hausdurchsuchung allesamt noch im Besitz des Beschuldigten befunden hätten. Aufgrund der identischen Hashwerte seien Duplikate bzw. Kopien festgestellt worden. Die Duplikate dürften durch das mehrfache Kopieren entstanden sein (p. 549 f.).