9. Besitz von harter Pornografie sowie von Gewaltdarstellungen (AKS Ziff. I.A.2.) 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff. I.A.2. der Anklageschrift vom 29. Dezember 2022 das Folgende vorgeworfen (pag. 718 ff.; Hervorhebungen im Original): 2. Besitz von harter Pornografie sowie von Gewaltdarstellungen beides begangen in der Zeit zwischen 05.02.2014 (Beginn Erstellungsperiode) bis 22.07.2021 (Datum Hausdurchsuchung) an einem unbekannten Ort bzw. festgestellt anlässlich der Durchsuchung des Computers und Tablets durch die Kantonspolizei,