Schliesslich passen auch die Aussagen von L.________, wonach der Beschuldigte etwas gegen die Privatklägerin geplant habe, E.________ aber darin involviert sei, bei einer Alleintäterschaft von E.________ nicht ins Bild. Eine Alleintäterschaft von E.________ kann daher ebenfalls ausgeschlossen werden. 8.5.4 Fazit und Beweisergebnis