Weiter habe auch V.________, der Ex- Freund der Privatklägerin, ein Interesse an der Anheuerung der Schläger gehabt. Er und die Privatklägerin hätten acht Jahre lang eine Beziehung geführt, welche angesichts ihrer Untreue mit dem Beschuldigten eine Verschwendung gewesen sei. V.________ habe dabei selbst ausgeführt, der Beschuldigte habe sich ins Leben der beiden geschlichen. Er habe daher aufgrund von Rache ebenfalls ein Interesse an der Beendigung der Schwangerschaft gehabt.