Zwischenfazit Im Sinne eines Zwischenfazits ist festzuhalten, dass gestützt auf die detaillierten anfänglichen Aussagen von E.________ sowie den Aussagen von T.________, L.________ und der Privatklägerin zahlreiche schwerwiegende Indizien vorliegen, welche dafür sprechen, dass der Beschuldigte die unbekannte Täterschaft mit dem Ziel anheuerte, bei der Privatklägerin den Abbruch der Schwangerschaft herbeizuführen. Gleich im Nachfolgenden wird aufzuzeigen sein, dass auch diverse Chatnachrichten auf den Plan des Beschuldigten hinweisen. Objektive Beweismittel Die Vorinstanz kam weiter zum Schluss, es würden diverse Chatnachrichten zwischen dem Beschuldigten und E.______