Diese Details zeugen von Selbsterlebtem. T.________ fügte zudem von sich aus an, sie sei gegen einen Schwangerschaftsabbruch und Gewalt und offenbarte damit erneut ihr Wissen darüber, dass etwas in dieser Hinsicht gegen die Privatklägerin vor sich ging. Hinweise für eine allfällige Eigeninterpretationen der Gesamtumstände, wie von E.________ anläss-