501 Z. 55 f.). Es liegt auf der Hand, dass T.________ all diese Informationen von ihrer Tochter erhielt. Daneben gab sie aber auch zu Protokoll, ihre Tochter habe ihr gesagt, der Beschuldigte habe etwas im Sinn und würde genug Leute kennen, die diese Frau [die Privatklägerin] mit Gewalt abpassen würden (pag. 500 Z. 22 f. und 30 f.). Sie habe ihrer Tochter daraufhin gesagt, «machet eifach ke seich» und sie es im guten Sinn sehen solle, denn dann hätte sie mit den anderen Kindern Geschwister für ihr eigenes (pag. 500 Z. 24 ff.). Diese Details zeugen von Selbsterlebtem.