Obschon sie es nicht gezählt habe, seien es bestimmt gegen CHF 10'000.00 gewesen (p. 397 Z. 434 ff.). Der Beschuldigte habe das Geld in einer Dose in seinem Zimmer, glaublich auf dem Schreibtisch, deponiert gehabt; sie wisse nicht von wo dieses stamme, sie habe nie gefragt (p. 397 Z. 445 ff.). Einmal habe der Beschuldigte ihr gesagt, dass er das Problem löse oder dass das Problem nächstens gelöst sein werde; es sei ihm egal, ob er dann «inä geit». Sie wisse, dass in den [gemeinsamen] Ferien jemand den Beschuldigten mit einer ausländischen Nummer angerufen habe. Er habe ihr gesagt, dass das Problem nun gelöst sei.