Es sei darum gegangen, dass der Beschuldigte «L.________» erzählt habe, was er mit der Straf- und Zivilklägerin vorhabe, was er auch ihr [der Beschuldigten] erzählt habe (p. 394 Z. 254 f.). Auf die Frage, was genau er mit der Straf- und Zivilklägerin vorgehabt habe, was er auch ihr erzählt habe, sagte sie aus, dass der Beschuldigte schon schauen würde, dass das Kind nicht zur Welt kommen werde (p. 394 Z. 257 ff.). Weiter führte die Beschuldigte aus, dass sie wisse, dass er Kontakt mit jemandem gehabt habe, den er aus seiner Gefängniszeit kenne. Er habe mehrfach Telefonate geführt, die sie mitbekommen habe.